Rechtsprechung
VG Augsburg, 27.01.2012 - Au 1 K 12.118 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Eingeschränkter Prüfungsmaßstab im Vollstreckungsverfahren - Einwendungen gegen den Grundverwaltungsakt Rückforderung eines bezahlten Zwangsgeldes; allgemeine Leistungsklage; sachdienliche Klageänderung im Anfechtungsprozess; Rechtsmittel gegen Fälligkeitsmitteilung im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 27.01.2012 - Au 1 K 12.118
- VGH Bayern, 28.01.2016 - 9 ZB 12.652
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VG Würzburg, 28.10.2010 - W 5 K 10.284
Zwangsgeld; Fälligkeit; Tierhaltung; Einstreu; Ausmisten; Bestimmtheit des …
Auszug aus VG Augsburg, 27.01.2012 - Au 1 K 12.118
Dies bedeutet, "dass der Inhalt der getroffenen Regelung, der Entscheidungssatz, gegebenenfalls im Zusammenhang mit den Gründen und den bekannten oder ohne weiteres erkennbaren Umständen, für die Beteiligten, insbesondere für den Adressaten des Verwaltungsaktes, so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein muss, dass sie ihr Verhalten danach richten können" und auch die Vollzugsbehörde diese Regelung etwaigen Vollstreckungsmaßnahmen zugrunde legen kann (VG Würzburg vom 28.10.2010 Az. W 5 K 10.284 - RdNr. 25 zu einer tierschutzrechtlichen Anordnung, m.w.N.).Im Bereich des Tierschutzrechts ist dabei in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich wegen der Besonderheiten dieses Rechtsgebietes und der vor Erlass des Verwaltungsakts regelmäßig erfolgenden Hinweise der amtlichen Tierärzte vor Ort die Anordnungen für den Tierhalter in einem weiten Umfang einen ausreichend bestimmten Inhalt aufweisen (VG Würzburg vom 28.10.2010 a.a.O., RdNrn. 25 f.).
- BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81
Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der …
Auszug aus VG Augsburg, 27.01.2012 - Au 1 K 12.118
Die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsaktes ist damit nicht Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens, soweit sich der Grundverwaltungsakt nicht als nichtig darstellt (BVerwG vom 13.4.1984 Az. 4 C 31/81, BayVBl 1985, S. 538 f. - RdNr. 14). - VGH Bayern, 26.04.2004 - 25 ZB 04.711
Auszug aus VG Augsburg, 27.01.2012 - Au 1 K 12.118
Denn ansonsten würde es vom Zufall einer Kontrolle abhängen, ob auf der Weide, auf der die unüberdachte Futterraufe verblieben ist, gerade Pferde gehalten werden oder nicht (vgl. BayVGH vom 26.4.2005 Az. 25 ZB 04.711 - RdNr. 3 a.E.).
- VG Bayreuth, 23.02.2021 - B 1 K 20.1004
Isolierte Zwangsgeldandrohung, Tierhaltungsverbot, angekündigter Verstoß, …
Die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsaktes ist damit nicht Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens, soweit sich der Grundverwaltungsakt nicht als nichtig darstellt (vgl. VG Augsburg, U.v. 27.1.2012 - 1 K 12.118 - BeckRS 2012, 48157 Rn. 43), wofür keine Anhaltspunkte ersichtlich sind.